Krankenhauszusatzversicherung-Info
Eine private Krankenzusatzversicherung stellt eine besondere Form der
privatrechtlich organisierten Krankenversicherung dar. Hierbei werden Risiken
von gesetzlich Pflichtversicherten abgesichert, die nicht oder nur teilweise
durch die Krankenvollversicherung der Träger der gesetzlich vorgeschriebenen
Pflichtkrankenversicherung gedeckt sind.
Krankenzusatzversicherungen können aber auch von freiwillig gesetzlich
Versicherten und von Beziehern freier Heilfürsorge abgeschlossen werden. Darüber
hinaus sind manche Zusatzversicherungen auch für Versicherte im Basistarif der
privaten Krankenversicherungen möglich.